Information
Unterrichtszeiten:
1. EH: 08:00 - 08:50
2. EH: 08:50 - 09:40
3. EH: 10:05 - 10:55
4. EH: 10:55 - 11:45
5. EH: 12:00 - 12:50
Frühaufsicht:
07:00 - 07:45 (nur mit Anmeldung!)
Betreut werden die Kinder von Michaela Gasperlmair.
Weckerl:
Käse um 1,20 €
Pizza um 1,20 €
Salz um 1,00 €
Mohn um 1,00 €
Bezahlung: montags bei den Klassenlehrerinnen
Schulmilch (täglich):
Milch um 0,50 €
Kakao um 0,80 €
Apfelsaft um 0,80 €
Joghurt (Erdbeere, Marille, Vanille) um 0,80€
Ab- und Umbestellungen: spät. Ende des Monats der Klassenlehrerin bekannt geben
Bezahlung: Ende des Monats bei Michaela Gasperlmair in der Frühaufsicht
Mittagessen (Mo-Do):
Essen um 4,80 €
Ab- und Umbestellungen: spät. Ende des Monats der Klassenlehrerin bekannt geben
Bezahlung: bei der Gemeinde
Schulfremde Personen im Schulhaus:
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren bzw. Sie daran erinnern, dass es schulfremden Personen nicht gestattet ist, sich im Schulhaus aufzuhalten. Wenn Sie etwas aus der Schule oder von einer Lehrperson brauchen, bitten wir Sie, mit dieser oder der Schulleitung Kontakt aufzunehmen.
Eventuell vergessenen Schulsachen können am Nachmittag abgeholt werden, ein selbstständiges Betreten der Klassenräume nach Unterrichtsschluss und außerhalb der Schulzeit ist allerdings nicht gestattet. Die Schulleitung oder anwesende Lehrerinnen können Ihnen im Notfall weiterhelfen.
Turnunterricht:
Es darf ausschließlich in Turnkleidung am Turnunterricht teilgenommen werden. Die Kinder sollen dabei - wegen des Risikos der Verletzungsgefahr - keinen Schmuck und keine Uhr tragen.
Abwesenheit:
Krank- oder Abwesenheitsmeldungen (Arztbesuch usw.) bitte vor Schulbeginn den Klassenlehrerinnen am besten per Schoolfox mit einer Abwesenheit unter Angabe des Grundes zu übermitteln.
Fernbleiben vom Unterricht:
Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur aus wichtigen Gründen gestattet:
- für bis zu 1 Tag, wenn dies die Klassenlehrerin erlaubt.
- für 2 bis 5 Tage, wenn dies die Schulleitung erlaubt
- für mehr als 1 Woche, wenn dies die Schulbehörde (Bildungsdirektion OÖ) erlaubt.
Es ist von den Eltern ein rechtzeitiger schriftlicher Antrag auf Fernbleiben vom Unterricht bei der Schulleitung einzubringen.